23.03.21

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FHRK – Virtuelle Fachtagung Radonsicheres Bauen, Block 2

Seit diesem Jahr ist jeder am Bau Beteiligte verpflichtet, das Strahlenschutzgesetz vom 12/2018 uneingeschränkt zu beachten.

Der FHRK hat deshalb namhafte Referenten zu einer virtuellen Fachtagung „Radonsicheres Bauen“ eingeladen und die Fachvorträge aufgezeichnet. Diese Vortragsreihe wird der FHRK im 14-tägigen Abstand in 4 Blöcken auf seiner Homepage veröffentlichen. Alle Videos lassen sich als mp4-Datei unter https://fhrk.de/radon-gefahr-aus-dem-untergrund/fachtagung-radon/  aufrufen und downloaden.

 

Im nun erschienenen zweiten Block veröffentlichen wir einen Fachvortrag des Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer. Aufgrund der Länge dieses Beitrags ist er in 4 Videos unterteilt. Folgende Inhalte werden behandelt:

 

Teil 1: „Gesetz und Regelwerke zum Radonschutz“

• Radonschutz nach Strahlenschutzgesetz, gültig seit 31.12.2018.
• Geltungsbereich sind Wohn- und Arbeitsräume.
• Bundesländer weisen Radonvorsorgegebiete aus.
• Gute Publikationen amtlicher Stellen.
• Radonmaßnahmenplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
• Erdreich und Baustoffe als Radonquellen
• Maßnahmen zur Verminderung der Konzentration: – Abdichtung durch Feuchteschutz. – Verminderung der Radonkonzentration im Boden. – Einflüsse innerhalb des Gebäudes.

 

Teil 2: DIN/TS 18117 (Entwurf) „Bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zum Radonschutz“ und die Folgerungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden und mitgeltende Normen.

• Der Normentwurf gilt für Gebäude mit Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen.
• Zu unterscheiden sind bauliche und lüftungstechnische Schutzmaßnahmen.
• Konvektiver und diffuser Eintritt sowie Ausbreitung von Radongasen in Gebäude ist zu vermeiden.
• Als Primärmaßnahme gelten luft- und gasdichte Abdichtungen erdberührter Bauteile. Das betrifft die Abdichtung der Flächen, Fugen, Durchdringungen, Rissverschlüsse usw.
• Unterstützend wirken Maßnahmen zur Reduzierung von Radon im Erdreich, z.B. Radonbrunnen.
• Als sekundäre Maßnahmen können lüftungstechnische Anlagen und Innenabdichtungen gegen Radongas schützen. Zulässig sind manuelle, freie und Ventilator gesteuerte Lüftung. Neben dem Radoneintritt aus dem Erdreich ist auch die Radon Exhalation aus Baumaterialien zu beachten. Diese hat jedoch nur eine geringere Bedeutung.

 

Teil 3: Feuchteschutzmaßnahmen schützen auch vor Radongasen

WU-Beton nach der WU-Richtlinie des DAfSb und hautförmige Abdichtungen nach DIN 18533 „Abdichtung erdberührter Bauwerke“. ür Bauen im Bestand gilt zusätzlich die WTA Richtlinie MB 4-6 „Nachträgliche Abdichtung“. Es werden Beispiele aus der Baupraxis gezeigt.

• WU-Beton gilt nicht als gas- und wasserdicht, weil er nicht rissüberbrückend ist. Bei hochwertiger Nutzung sind Zusatzmaßnahmen erforderlich.
• Bahnen oder flüssig zu verarbeitende Abdichtungen nach DIN 18533 sind rissüberbrückend und damit gas- und wasserdicht. Detailpunkte wie z.B. Einführungen sind sorgfältig anzuarbeiten. Neuartige Frischbeton-Verbundbahnen sind bisher nicht in einer Norm geregelt. Sachstandsbericht des DBV.
• Bodengutachten auf das Vorhandensein von Radon erweitern.

 

Teil 4: Abdichtungsfehler aus der Baupraxis, Fazit für Fachplaner

Was wasserdicht ist schützt auch gegen Radongas. Beispiele von Ausführungsfehlern, z.B.

• Rohrdurchführungen,
• Hauseinführungssysteme,
• lückenhafte Abdichtung,
• Abdichtung zu dünn oder zu dick,
• falscher Voranstrich,
• Leerrohr bei Verfüllung abgedrückt,
• durch Setzungen beschädigte Außenabdichtung,
• Flansche ungenügend angearbeitet,
• Kernbohrungen unbeschichtet

 

Hier gelangen Sie zu den Vorträgen:

https://fhrk.de/radon-gefahr-aus-dem-untergrund/fachvortrag-klingelhoefer/