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FHRK wasserdichte Hauseinführungen für Rohre und Kabel - wenn‘s dicht sein soll

Kröner Dichtungstechnik ist Mitglied im FHRK.
2010 mit Sitz in Schwerin gegründet, haben es sich die Mitglieder des FHRK zur Aufgabe gemacht, garantiert dichte Hauseinführungen für Rohre und Kabel nicht nur zu entwickeln, sondern auch ausführlich darüber zu kommunizieren.
Führende Hersteller im Bereich Versorgungsleitungen / Hauseinführungen haben den FHRK gegründet mit dem Ziel der Förderung des fachgerechten, wirtschaftlichen und sicheren Einsatzes von Hauseinführungen.
Interne Arbeitskreise des Verbandes erarbeiten wettbewerbsübergreifende Branchenlösungen, wie definierte Qualitätsstandards und Richtlinien. In die Arbeitskreise bringen alle Mitglieder ihre Erfahrungen ein.

FHRK Virtuelle Fachtagung Radonsicheres Bauen

Seit diesem Jahr ist jeder am Bau Beteiligte verpflichtet, das Strahlenschutzgesetz vom 12/2018 uneingeschränkt zu beachten.

 

Der FHRK hat deshalb namhafte Referenten zu einer virtuellen Fachtagung „Radonsicheres Bauen“ eingeladen und die Fachvorträge aufgezeichnet. Diese Vortragsreihe wird der FHRK im 14-tägigen Abstand in 4 Blöcken auf seiner Homepage veröffentlichen. Alle Videos lassen sich als mp4-Datei unter https://fhrk.de/radon-gefahr-aus-dem-untergrund/fachtagung-radon/ aufrufen und downloaden.

 

Block 1:

Die ersten Videos der virtuellen Fachtagung beschäftigen sich mit den Themen „Einleitung zur Fachtagung sowie Vorstellung des Fachverbandes und der Referenten“  und „Warum Radonsicheres Bauen für die Baubranche so wichtig ist“ . Die Videos gehen unter anderem auf folgende Fragen ein:

  • Seit wann gilt das Strahlenschutzgesetz?
  • Für welche Gebäude gilt das Strahlenschutzgesetz?
  • Wer trägt die Planungsverantwortung für die gesetzlichen Vorgaben?
  • Für welche Gebäude besteht eine Messpflicht und gilt sie auch für Bestandsgebäude?
  • Welche baulichen Maßnahmen verringern das Risiko?

 

Hier gelangen Sie zu den Vorträgen:

https://www.fhrk.de/Film/Radon/fhrk_einleitung_mobile.mp4

https://www.fhrk.de/Film/Radon/fhrk_radontag_leicht_mobile.mp4

 

Block 2:

Im nun erschienenen zweiten Block veröffentlichen wir einen Fachvortrag des Sachverständigen Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer. Aufgrund der Länge dieses Beitrags ist er in 4 Videos unterteilt. Folgende Inhalte werden behandelt:

Teil 1: „Gesetz und Regelwerke zum Radonschutz“

• Radonschutz nach Strahlenschutzgesetz, gültig seit 31.12.2018.
• Geltungsbereich sind Wohn- und Arbeitsräume.
• Bundesländer weisen Radonvorsorgegebiete aus.
• Gute Publikationen amtlicher Stellen.
• Radonmaßnahmenplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
• Erdreich und Baustoffe als Radonquellen
• Maßnahmen zur Verminderung der Konzentration: – Abdichtung durch Feuchteschutz. – Verminderung der Radonkonzentration im Boden. – Einflüsse innerhalb des Gebäudes.

 

Teil 2: DIN/TS 18117 (Entwurf) „Bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zum Radonschutz“ und die Folgerungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden und mitgeltende Normen.

• Der Normentwurf gilt für Gebäude mit Aufenthaltsräumen und Arbeitsplätzen.
• Zu unterscheiden sind bauliche und lüftungstechnische Schutzmaßnahmen.
• Konvektiver und diffuser Eintritt sowie Ausbreitung von Radongasen in Gebäude ist zu vermeiden.
• Als Primärmaßnahme gelten luft- und gasdichte Abdichtungen erdberührter Bauteile. Das betrifft die Abdichtung der Flächen, Fugen, Durchdringungen, Rissverschlüsse usw.
• Unterstützend wirken Maßnahmen zur Reduzierung von Radon im Erdreich, z.B. Radonbrunnen.
• Als sekundäre Maßnahmen können lüftungstechnische Anlagen und Innenabdichtungen gegen Radongas schützen. Zulässig sind manuelle, freie und Ventilator gesteuerte Lüftung. Neben dem Radoneintritt aus dem Erdreich ist auch die Radon Exhalation aus Baumaterialien zu beachten. Diese hat jedoch nur eine geringere Bedeutung.

 

Teil 3: Feuchteschutzmaßnahmen schützen auch vor Radongasen

WU-Beton nach der WU-Richtlinie des DAfSb und hautförmige Abdichtungen nach DIN 18533 „Abdichtung erdberührter Bauwerke“. ür Bauen im Bestand gilt zusätzlich die WTA Richtlinie MB 4-6 „Nachträgliche Abdichtung“. Es werden Beispiele aus der Baupraxis gezeigt.

• WU-Beton gilt nicht als gas- und wasserdicht, weil er nicht rissüberbrückend ist. Bei hochwertiger Nutzung sind Zusatzmaßnahmen erforderlich.
• Bahnen oder flüssig zu verarbeitende Abdichtungen nach DIN 18533 sind rissüberbrückend und damit gas- und wasserdicht. Detailpunkte wie z.B. Einführungen sind sorgfältig anzuarbeiten. Neuartige Frischbeton-Verbundbahnen sind bisher nicht in einer Norm geregelt. Sachstandsbericht des DBV.
• Bodengutachten auf das Vorhandensein von Radon erweitern.

 

Teil 4: Abdichtungsfehler aus der Baupraxis, Fazit für Fachplaner

Was wasserdicht ist schützt auch gegen Radongas. Beispiele von Ausführungsfehlern, z.B.

• Rohrdurchführungen,
• Hauseinführungssysteme,
• lückenhafte Abdichtung,
• Abdichtung zu dünn oder zu dick,
• falscher Voranstrich,
• Leerrohr bei Verfüllung abgedrückt,
• durch Setzungen beschädigte Außenabdichtung,
• Flansche ungenügend angearbeitet,
• Kernbohrungen unbeschichtet

 

Hier gelangen Sie zu den Vorträgen:

https://fhrk.de/radon-gefahr-aus-dem-untergrund/fachvortrag-klingelhoefer/

 

Block 3

Im nun erschienenen dritten Block veröffentlichen wir einen Fachvortrag von Herrn Thomas Wagner, technischer Obmann des FHRK. Folgende Inhalte werden behandelt:

 

Projekt dichte Bodenplatte: geschützt gegen Radon

 

Ver- und Entsorgungsleitungen gas- und wasserdicht einführen

  • Feuchteschutz bei nichtunterkellerten Gebäuden häufig vernachlässigt, damit fehlt auch die Gasdichtheit
  • sichere Durchdringungen bei Bodenplatten:
    -Dichtkörper in WU-Beton
    -Dichtmanschette in Bodenabdichtung
    -Dichtmanschette in Dampfsperre
  • sichere Durchdringungen bei Kellern:
    Klebeflansch auf frische KMB
  • Hauseinführung mit Dichtflansch auf ausgehärtete KMB

 

Hier gelangen Sie direkt zum Vortrag:

Vortrag Wagner - Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (fhrk.de)

 

Ziel ist es, die gemeinsam gefundenen Lösungen so zu publizieren, dass sie:

 

  • von der Fachwelt (Planer, Fachbetriebe und Gutachter) als anerkannte Regeln der Technik angenommen werden.
  • rechtlichen Auseinandersetzungen als Basis dienen.
  • Fachbetriebe sie zur Grundlage ihrer Ausführung benutzen.

Über Presse und Medien werden fundierte Informationen über den aktuellen Stand der Technik kommuniziert zur Information und Aufklärung von:

 

  • Verbrauchern / Bauherren
  • Planenden Stellen
  • Schulen und Ausbildungsstätten
  • Bauausführenden Stellen
  • Politischen Institutionen

 

Der FHRK bietet Unternehmen, Institutionen und Gruppierungen, die sich mit den Zielsetzungen vom Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. identifizieren, die Möglichkeit einer Mitgliedschaft.

 

Lesen Sie mehr in der FHRK Broschüre (PDF).

 

Hier finden Sie die FHRK Planungshilfe (PDF).

 

Weiter zur FHRK Homepage.